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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Downloaddienstleistungen "Loadsta"

gültig ab dem 30.09. 2006

1. Geltungsbereich und Änderungen der AGB

1.1. Die BT Kulturmanagement GbR (im folgenden "Loadsta" genannt) erbringt ihre Leistungen auf www.loadsta.de nach näherer Bestimmung in Ziffer 3 ("Leistungsbeschreibung") zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"), die der Vertragspartner ("Kunde") durch Anmeldung seines persönlichen Loadsta – Kundenaccounts auf www.loadsta.de anerkennt. Die Annahme dieser AGB´s und die o.g. Anmeldung des jeweiligen Kunden gilt als Erteilung des Auftrags über die Erbringung der Leistungen gegen Vorausleistung der Downloadentgelte. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Loadsta ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB werden ergänzt durch produkt- oder dienstespezifische Regelungen, die im Internet unter www.loadsta.de einsehbar, abrufbar zum Zwecke der Speicherung herunterladbar sind.

1.2. Diese AGB gelten für alle Leistungen von Loadsta im Rahmen der persönlichen Loadsta – Kundenaccounts die ab dem 30.09.2006 abgeschlossenen worden sind.

1.3. Loadsta ist berechtigt, dem Kunden das Vertragsverhältnis betreffende Mitteilungen durch Zusendung an die vom Kunden benannte Postanschrift oder an die vom Kunden benannte Email-Adresse zu übersenden.

     

2. Vertragsschluß

2.1. Der Downloadvertrag zwischen Loadsta und dem Kunden kommt zustande aufgrund einer Anmeldung des Kunden im Internet über die Website unter www.loadsta.de und der Nutzung der dort vorgesehenen Eingabemaske. Die Anmeldung des Kunden nimmt Loadsta durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email-Adresse an, wodurch zwischen dem Kunden und Loadsta der Downloadvertrag zustande kommt. Ein Vertrag kommt ebenfalls zustande, wenn der Kunde entgeltpflichtige Leistungen von Loadsta in Anspruch nimmt.

2.2. Loadsta kann die Annahme der Kundenanmeldung ablehnen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, z.B. der Kunde unrichtige Angaben macht oder der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die Leistungen missbräuchlich zu nutzen beabsichtigt.

2.3. Der Downloadvertrag endet durch endgültige Deaktivierung des Loadsta Accounts.

2.4. Das Recht beider Vertragspartner zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses unrichtige Angaben macht.

 

3. Leistungsbeschreibung

3.1. Loadsta bietet kostenpflichtige Downloads gegen Abschluss eines Kundenaccounts zum Kauf an.

3.2. Über seinen Kundenaccount kann der Kunde sein aktuelles Loadsta Guthaben abfragen. Die Aufladung des Accounts erfolgt kostenlos im Wege der Überweisung.

 

4. Leistungsumfang

4.1. Der Inhalt des Downloadvertrags zwischen Loadsta und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Inhalt der bei der Anmeldung im Internet über die Website unter www.loadsta.de bekannt gegebenen Informationen, den bei Vertragsschluß aktuellen Leistungsbeschreibungen und Preislisten sowie diesen AGB. Änderungen erfolgen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und werden dem Kunden über die vom Kunden benannte Email-Adresse bekannt gemacht.

 

6. Vorleistungspflicht des Kunden und Bezahlung der Leistungen über Aufladungen des Loadsta Guthabenkontos

6.1. Die Loadsta-Leistungen sind vom Kunden vorauszuzahlen; der Kunde ist vorleistungspflichtig. Er kann daher die Leistungen sowie etwaige Zusatzdienstleistungen nur nutzen, wenn ein hinreichendes Guthaben auf dem über die Loadsta - Anmeldung eingerichteten individuellen Guthabenkontos ("Loadsta Account") vorhanden ist.

6.2. Von dem Loadsta Guthabenkonto werden zeitgleich mit der Erbringung der Leistung die Entgelte einschließlich des jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz in Abzug gebracht. Weitere Downloads werden bei Verbrauch des Loadsta - Guthabens sofort unterbunden.

6.3. Die Vorauszahlungen kann der Kunde – soweit jeweils vor Ort verfügbar – in Form von "Aufladungen" ausschließlich auf seine Kosten per Banküberweisung oder Bareinzahlung auf das unter www.loadsta.de angegebene Bankkonto von Loadsta unter Angabe der Loadsta – ID des Kunden im Verwendungszweck tätigen.

6.4. Zahlungseingänge, die ohne bzw. mit einem falschen Verwendungszweck (Loadsta - ID) auf dem Bankkonto der Loadsta eingehen, können nicht als Aufladung bearbeitet werden.

6.5. Gibt der Kunde bei der Vorauszahlung eine falsche Loadsta - ID an, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Inhaber der irrtümlich angegebenen Loadsta - ID den Aufladebetrag verbraucht. In diesem Fall haftet Loadsta nicht für den etwaigen Guthabenverbrauch und erstattet dem Kunden nur den Betrag, der in dem Zeitpunkt noch vorhanden ist, in dem der Kunde Loadsta über den falschen Verwendungszweck informiert. Hat der Kunde eine falsche, aber nicht vergebene Loadsta - ID angegeben, wird der Zahlungsbetrag an die beauftragte Bank zurückgesendet und steht dem Kunden dort wieder zur Verfügung.

6.6. Bei Aufladung durch Überweisung oder Bareinzahlung erfolgt die Buchung nach Zahlungseingang auf dem Loadsta - Konto.

6.7. Eine Auszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen, es sei denn, Loadsta oder der Kunde hat das Kundenverhältnis aus einem nicht vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund gekündigt.

6.8. Eine Rechnung für die Aufladung des Loadsta Accounts mittels Banküberweisung wird auf Anforderung des Kunden unter Angabe seiner Loadsta - ID, des Aufladedatums und des jeweiligen Aufladebetrages erstellt, sofern der Kunde dies gegenüber Loadsta schriftlich oder per E-Mail unter service@loadsta.de verlangt. Die Rechnung wird dem Kunden auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte E-Mail-Adressse ohne qualifizierte elektronische Signatur zugestellt. Für die Erstellung der Rechnung wird ein Bearbeitungsentgelt gemäß Preisliste erhoben.

Loadsta weist den Kunden darauf hin, dass die per Email übersandte oder auf der Website zum Herunterladen zur Verfügung gestellte Rechnung nicht die steuer-gesetzlichen Anforderungen nach dem Umsatzsteuergesetz erfüllt und dementsprechend nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

6.9. Der Kunde kann Einwendungen gegen die Abbuchung von Beträgen von seinem Loadsta Account nur innerhalb von einem Monat nach der jeweiligen Abbuchung erheben. Loadsta wird den Kunden zu Beginn der Frist von einem Monat auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

7. Loadsta Guthabenkonto

7.1. Loadsta ermöglicht dem Kunden, den Kontostand des Loadsta Guthabenkontos auf elektronischem Weg im Internet unter www.loadsta.de über seinen persönlichen Loadsta –Account abzufragen. Die Angabe des Guthabenkontostandes ist unverbindlich und begründet keinen selbständigen Anspruch des Kunden auf Loadsta - Leistungen in entsprechender Höhe.

7.2. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung.

 

8. Pflichten des Kunden im Umgang mit der Loadsta – ID

8.1. Die Loadsta - ID ist gegenüber dritten Personen geheim zu halten, so dass Loadsta die unbefugteNutzung des Loadsta - Accounts durch Dritte oder ein Missbrauch der persönlichen Informationen welche dort gespeichert sind, vermieden werden. Der Kunde wird die Loadsta - ID unverzüglich ändern, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte Kenntnis von ihr erlangt haben.

8.2. Der Kunde hat Loadsta die unberechtigte Drittnutzung der Loadsta - ID unverzüglich mitzuteilen.

 

9. Pflichten des Kunden im Umgang mit dem Loadsta - Account

9.1. Der Kunde hat Loadsta unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner postalischen und elektronischen Adresse mitzuteilen, indem er diese Daten in seinem persönlichen Loadsta – Account ändert. Erforderlich ist jeweils eine Legitimation des Kunden durch Angabe seiner Loadsta ID.

9.2. Es ist nicht gestattet, Loadsta Downloaddienstleistungen zu gewerblichen Zwecken zu vermarkten oder Dritten zur Vermarktung anzubieten, ohne dass dazu eine ausdrückliche schriftliche vorherige Genehmigung durch Loadsta vorliegt. Diese Regelung gilt auch für den Fall, dass nur Teile der Loadsta Downloaddienstleistungen betroffen sind.

 

10. Schadensersatz und Haftungsbegrenzung

10.1. In Fällen vorsätzlichen Handelns, in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie in Fällen grob fahrlässigen Handelns von Loadsta oder einer eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Loadsta haftet Loadsta unbegrenzt nach den gesetzlichen Regelungen.

10.2. Für Vermögensschäden, die nicht Folge einer Körper-, Gesundheits-, Lebens- oder Sachbeschädigung sind, haftet Loadsta nach § 7 Telekommunikationskundenschutz-verordnung bis zu einem Betrag von EURO 12.500,00 pro Kunde. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von Loadsta auf zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) je schadensverursachendem Ereignis begrenzt. Die Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Personen aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00), so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadens-ersatzansprüche zu der Höchstgrenze von zehn Millionen EURO (EURO 10.000.000,00) steht.

10.3. In den Fällen der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haftet Loadsta, in Fällen leicht fahrlässigen Handelns begrenzt auf den Umfang des vertragstypischen Schadens, mit dessen Eintritt Loadsta zum Zeitpunkt des Vertragschlusses vernünftigerweise rechnen konnte.

10.4. Im übrigen ist die Haftung von Loadsta in Fällen leicht fahrlässigen Handelns – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus vertraglicher Pflichtverletzung und aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.

10.5. Eine Haftung von Loadsta nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den Bestimmungen dieser Ziffer 10 unberührt.

10.6. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und –minderung zu treffen.

10.7. Verstößt der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 9.7 festgelegte Pflichten, steht Loadsta ein pauschalierter Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von EURO 2.500,00 je vertragswidrig eingesetztem Download zu. Der Kunde kann der Pauschale den Nachweis, dass der Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist, entgegenhalten. Loadsta bleibt der Nachweis eines weitergehenden Schadens ausdrücklich vorbehalten.

 

11. Datenschutz

11.1. Loadsta erhebt, verarbeitet und nutzt die Bestands- (§§ 95 Abs. 1, 3 Nr. 3 Telekommunikationsgesetz, § 5 Teledienstdatenschutzgesetz) und Verkehrsdaten (§ 96 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz) sowie Nutzungsdaten (§ 6 Abs. 1 Teledienstdatenschutzgesetz) des Kunden ausschließlich im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses.

11.2. Loadsta wird die Bestandsdaten spätestens mit Ablauf des auf die Beendigung des Kundenverhältnisses folgenden Kalenderjahres löschen, soweit nicht gesetzliche Vorschriften oder die Verfolgung von Ansprüchen eine längere Speicherung erfordern.

11.3. Die Verkehrsdaten, die für den Nachweis der dem Kunden berechneten Entgelte erforderlich sind, werden vollständig gespeichert.

11.4. Loadsta weist darauf hin, dass der Kunde keinen gesetzlichen Anspruch auf Mitteilung der gespeicherten Verkehrsdaten hat.

 

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht

14.1. Gerichtsstand ist Stuttgart, sofern der Kunde Kaufmann ist und das Kundenverhältnis zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Loadsta ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Bei Nicht-Kaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.2. Die Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

15. Allgemeine Bestimmungen

15.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

15.2. Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Kundenverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Loadsta abtreten.

AGBs Musiker / Bands

1. Gegenstand

Die Gruppe / Künstler verkaufen ihre Musik über das Loadsta – Abrechnungssystem in ihrem Namen und auf eigene Rechnung, ohne eine Übertragung von Lizenz- oder Vertriebsrechten an Loadsta oder Dritte. Im Gegenzug verpflichtet sie sich, für Loadsta innerhalb ihrer Möglichkeiten zu werben.

2. Abrechnung

Die Gruppe / Künstler mietet zum Verkauf ihrer Musik ein variables Datenvolumen auf dem Server von Loadsta. Sie ist ausdrücklich damit einverstanden, ihre Musik in ihrem Namen und auf ihre Rechnung über die vom Loadsta – Netzwerk genutzen Seiten zu verkaufen, und erteilt Loadsta den Auftrag und die Vollmacht, die jeweils von den Käufern gezahlten Beträge für die verkauften Musikstücke treuhänderisch einzunehmen. Loadsta verpflichtet sich, die von ihr treuhänderisch eingenommene Summe zum 1. Jedes Monats abzurechnen und und gemäß u.g. Schlüssel an die Gruppe / Künstler auszuschütten. Die Gruppe / Künstler hat jederzeit die Möglichkeit, einen Überblick über die verkaufte Menge ihrer auf dem Loadsta Server gespeicherten Musikstücken zu erhalten.

3. Kosten f. Abrechnung

Die Gruppe / Künstler und Loadsta legen in gemeinsamem Einvernehmen folgendes fest:

Jedes einzeln verkaufte Musikstück wird dem Käufer mit 0,79 Euro inkl. Mwst. in Rechnung gestellt. Davon erhält die Gruppe / Künstler 0,50 Euro inkl. Mwst. von Loadsta ausgezahlt.

Jede über Download erworbene CD wird dem Käufer mit 6,50 Euro inkl. Mwst. in Rechnung gestellt. Davon erhält die Gruppe / Künstler 5 Euro inkl. Mwst. von Loadsta ausgezahlt.

Jedes einzeln verkaufte Musikstück aus der DEMO – Zone wird dem Käufer mit 0, 39 inkl. Mwst. Euro in Rechnung gestellt. Davon erhält die Gruppe / Künstler 0,20 Euro inkl. Mwst. von Loadsta ausgezahlt.

Erhöhungen der o.g. Summen aus wichtigem Grund (z.B. Mehrwertsteuererhöhungen, sonstige Abgabenerhöhungen) können von Loadsta im eigenen Ermessen vorgenommen werden. Die ständige Kontaktperson der Gruppe / Künstler wird über diese Schritte vorab per Mail an folgende Adresse informiert:

Die Gruppe / Künstler wird die von ihnen verkauften Musikstücke selbständig bei der Gema anmelden und abrechnen, sofern ihre Mitglieder oder die Urheber ihrer Songs Mitglieder bei der Gema sind.

Die Gruppe / Künstler wird die von ihr über Loadsta eingenommenen Beträge selbständig versteuern.

5. Qualität der Musikproduktion

Die über Loadsta von der Gruppe / Künstler angebotenen Musikproduktionen müssen dem heutigen Stand der Produktionstechnik entsprechen. Loadsta behält sich deshalb das Recht vor, neu zu veröffentlichendes Material vorab auf seine klangtechnische Qualität zu prüfen, und gegebenenfalls Verbesserungen vorzuschlagen. Sollte das zu veröffentlichende Material nicht professioneller Qualität entsprechen, kann es nur im Bereich DEMO – Zone zu günstigeren Preisen angeboten werden.

6. Veröffentlichung der Produktionen

Die Gruppe / Künstler schicken zu veröffentlichendes Material zur Prüfung an Loadsta, entweder per CD als Postsendung oder per Mail an folgende Adresse: songs@loadsta.de

Das genaue Datum der Veröffentlichung wird von der Gruppe / Künstler selbst festgelegt. Um eine Veröffentlichung durchführen zu können, müssen aber folgende Komponenten bei Loadsta eingegangen sein:

  • Die zu veröffentlichende Musik als mp3 mit mind. 128 kbps. Bei einer CD - Veröffentlichung muss die ganze CD gepackt als Zip – Datei vorliegen. Eventuelle Singleauskopplungen müssen als einzelne Dateien separat geschickt werden.
  • Ein Werbebanner von der Größe 620 x 120 Pixel für die Loadsta Startseite, in dem auf die Veröffentlichung hingewiesen wird.
  • Der Link auf die entsprechende Homepage der Gruppe / Künstler.
  • Alle Angaben bezüglich der zu veröffentlichenden Musik: Alle Autoren der Musik / des Textes, die an der Aufnahme beteiligten Musiker, der/die Produzent/-in, die Länge der Musikstücke.
  • Bildmaterial: Entweder das CD Cover oder ein professionell gemachtes Bandfoto, sowie das Logo der Gruppe / Künstler.
  • Die Adresse und Steuernummer der für den Verkauf verantwortlichen Personen

7. Werbung

Die Gruppe / Künstler bekommt von Loadsta folgendes Werbematerial kostenlos zur Verfügung gestellt:

  • Flyer
  • Plakate
  • Werbebanner auf Anfrage
  • Bei einer Neuveröffentlichung: individuelles Werbebanner auf der Website

Sie verpflichtet sich, bei öffentlichen Auftritten durch das Verteilen von Flyern und das Anbringen von Plakaten für Loadsta zu werben.

Die Gruppe / Künstler setzt einen Link auf ihrer Homepage zu ihrem eigenen Webspace auf Loadsta. Loadsta wird im Gegenzug ihre Homepage mit der der Gruppe / Künstler verlinken, so dass jeder, der auf die von Loadsta genutzten Seiten kommt, mit einem Klick auch die Homepage der Gruppe / Künstler erreicht.

8. Non - Exklusivität

Das Angebot ist non – exklusiv, d.h. die auf Loadsta angebotene Musik darf auch jederzeit in anderen Portalen verkauft werden. Jedoch darf die Gruppe / Künstler ihre auf Loadsta angebotene Musik nur auszugsweise gratis zum Download anbieten.

BT Kulturmanagement GbR 

Geschäftsführer Rainer Welsch

Im Sommerrain 1

74343 Sachsenheim

Sachsenheim, 30.09.2006

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